Einleitung

Seit Jahren werden für Flüchtlinge und Migranten/Migrantinnen die Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) systematisch reduziert; die sozialen Bedingungen werden immer schlechter.

Es gibt eigentlich nur das Asylrecht, um einen längeren legalen Aufenthalt in der BRD zu erreichen. Arbeitsmigration ist an Quoten gebunden und in der Regel zeitlich befristet. Es gibt keine Einwanderungsquoten.

Die Asylverfahren selbst sind der Form nach vereinheitlicht durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt), das in jedem Bundesland seine Zweigstellen unterhält. Das bedeutet, daß der gesamte Ablauf des Asylverfahrens und die rechtlichen Grundlagen überall in der BRD gleich sind.

Die asyl- und sozialrechtlichen Bedingungen sind jedoch aufgrund der föderativen Struktur der BRD mit ihren 16 verschiedenen Länderregierungen, durch die relative Unabhängigkeit der Gerichte und die Umsetzungsspielräume der regionalen und kommunalen Behörden zum Teil sehr unterschiedlich. Darunter fallen Duldungs- bzw. Abschiebestoppregelungen, Gerichtsurteile zu Verfolgungsgründen, Maßnahmen der Abschiebeinhaftierung bis hin zu Höhe und Form der Sozialhilfe.

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